Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.

Sophie Scholl

Leistungsumfang

Finanzstrafrecht

Wenn der Verdacht besteht, dass Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt werden, wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das geschieht oft infolge einer Betriebs­prüfung oder auch nach einer anonymen Anzeige. Wer grob fahrlässig handelt, macht sich einer Abgabenverkürzung schuldig. Bei vorsätzlichem Handeln handelt es sich um Steuerhinterziehung oder unter Umständen sogar um Abgabenbetrug. Die Konsequenzen reichen von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Missstände feststellen, empfiehlt es sich, frühestmöglich eine finanzstrafrechtlich erfahrene Kanzlei hinzuzuziehen, um die schlimmsten Folgen abzuwenden. Unsere Expertinnen und Experten bei BLS beraten Sie umfassend und professionell und begleiten Sie mit juristischem Knowhow, etwa bei einer Betriebsprüfung oder einer Selbstanzeige.