Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger.
Volker Schlöndorff
Leistungsumfang
Schadenersatzrecht/Produkthaftung/Gewährleistung
Unsere Expertinnen und Experten
Mag. Philipp Scheuba
Mag. Franz Szyszkowitz
Mag. Helmut Überbacher
Mag. Philipp Danczul
Mag. Armin Amiryousofi
Mag. Selda Dizili
Mag. Florian Eitler
Mag. Ava Fellner
Mag. Verena Fischer
Mag. Elfriede Hauss
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Mag. Joshua Ille
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Mag. Anja Katharina Mitrowitz, LL.M.
Mag. Margareta Mroczkowska, BSc
Dr. Armin Pabel
Mag. Max Wälde-Sinigoj, LL.M.
Mag. Jonas Vasak
Dr. Alfred Wolff
Dr.in Elisabeth Wurzinger-Malburg, LL.M.
Defekte oder gefährliche Produkte sind die Ursache von tausenden Verletzungen jedes Jahr. Wenn ein Produkt nicht ordnungsgemäß entworfen, hergestellt und/oder verpackt ist, entspricht es nicht den gesetzlichen Vorschriften und erfüllt damit nicht die Erwartungen der Verbraucherin oder des Verbrauchers. Die Produkthaftung ist ein Bereich des Schadenersatzrechts. Sie regelt die Haftung bei Schäden, die aus der Mangelhaftigkeit eines Produktes entstehen und bezieht sich auf Hersteller oder Verkäufer, welche für die Sicherheit der Produkte verantwortlich sind. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Versicherungen, Unternehmen und Privatleute in sämtlichen Angelegenheiten zum Thema Schadenersatz sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Hierzu gehören Schäden aus Vertragsverletzungen, unzureichender Leistungserbringung aus Werkverträgen, Beratungsfehlern oder unterlassener Warnung, sowie Schäden aus Unfällen aller Art, insbesondere Betriebs-, Sport- und Verkehrsunfall. Verfolgen Sie Ansprüche auf Entschädigungszahlungen, Schmerzengeld, Verdienstgang oder auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, so steht Ihnen mit BLS ein kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet Schadenersatz zur Seite. Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit sowohl auf die Geltendmachung berechtigter als auch auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche. BLS übernimmt die Betreuung sowohl von Unternehmen als auch Geschädigten bei Rückrufaktionen sowie bei Großschadensfällen, zum Beispiel bei Brücken- oder Gebäudeeinstürzen, Zugentgleisungen oder Unfällen in Industrieanlagen. Bei einem Schadensfall mit technischem oder wirtschaftlichem Hintergrund übernimmt die Kanzlei zudem die Verteidigung im Strafverfahren.