Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

Publius Cornelius Tacitus

Leistungsumfang

Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht

Das Unternehmensrecht (bis 2007 Handelsrecht genannt) regelt als Teil des Zivilrechts die besonderen Rechte, die für Kaufleute bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer gelten. Dabei nimmt es Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von Unternehmen, die durch den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen entstehen. BLS bietet mit umfassendem Know-How Rechtsbeistand für Unternehmungen und Privatpersonen in allen Fragen und Rechtsstreitigkeiten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, etwa bei Mergers and Acquisitions, Fundraising, Beschäftigung und Nachfolgeplanung. Dazu zählen Beratung beim Abschluss von verschiedensten Verträgen von und mit Unternehmen, Verfassen von AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und deren Geltung, sowie Gewährleistung aus mangelhaften Lieferungen oder Leistungen. Stehen gesellschaftsrechtliche Änderung, Finanzierungsvorhaben oder die Sanierung Ihres Unternehmens an, so stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte von BLS zur Seite. Bei Forderungen oder Abwehr aus Kauf- und Werkverträgen suchen wir stets nach der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung für unsere Klientinnen und Klienten. Sie können darauf vertrauen, dass unser Lösungsansatz für Ihre individuellen Geschäftsanforderungen in dem Wunsch begründet ist, Ihren Erfolg zu unterstützen.