NEWS
Kategorie: LEGAL NEWS
Bank muss keine Negativzinsen an Kreditnehmer zahlen
Der Verein für Konsumenteninformation blitzt mit Klage ab. OGH stärkt die Position der Bank.
Im Februar 2015 versandte eine österreichische Bank an ihre Kreditnehmer ein Schreiben, in dem sie bezüglich der „Libor“ (London Interbank Offered Rate) gebundenen Zinsgleitklauseln Folgendes klarstellte: Wenn der Sollzinssatz negativ werden sollte, wird es keine Zinszahlungen der Bank an die Kunden geben, sondern es wird der Sollzinssatz bei null Prozent eingefroren.
Das sei ungerecht gegenüber den Kunden, fand der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und wollte die Situation vor Gericht klären. Die Bank wurde auf Unterlassung nach § 28a KSchG verklagt. Den Verstoß gegen § 28a KSchG sah der VKI in der Verletzung der Pflicht zur Vertragstreue und in der mit dem Einfrieren des Sollzinssatzes verbundenen Verletzung der Anpassungssymmetrie: Nach oben sei die Zinsanpassung ohne Beschränkung offen, während die Bank die Anpassung nach unten bei Null begrenze. Dies verstoße gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.
Der Prozess wurde über das Wiener Handelsgericht bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) getragen, der nun eine endgültige Entscheidung gefällt hat: Die Bank muss ihren Kreditnehmern keine Zinsen zahlen.
Die erste Instanz hatte noch dem VKI recht gegeben. Der OGH sieht hingegen keine Verletzung der Anpassungssymmetrie. Bei einem Kreditvertrag seien sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kreditnehmer, nicht der Kreditgeber Zinsen zu zahlen hat. Der Kreditnehmer könne bestenfalls damit rechnen, keine Sollzinsen zahlen zu müssen.
Quelle: OGH
Link:
OGH-Entscheidung im Detail als PDF-Datei zum Download
Mehr zum Thema "Urteile und Beschlüsse des OGH":
Tod des Kreditnehmers ist kein Grund zur Verwertung der Sicherheit