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< Strafen nach der Datenschutz-Grundverordnung
25.01.2017 10:09 Alter: 8 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Dashcams auf österreichischen Straßen


Im asiatischen Raum sind Kameras, die im Cockpit des Autos installiert werden, bereits seit Jahren Gang und Gäbe. Bei Unfällen können diese permanent mitlaufenden Beweismittel Auskunft über den Unfallhergang geben und die Autofahrer vor Versicherungsbetrügern schützen. Naheliegend, dass auch im europäischen Raum das Interesse an dieser Zusatzausstattung steigt.

In Österreich schränkt jedoch das Datenschutzgesetz die Möglichkeiten ein. Im konkreten Fall wurde es einem Autofahrer nicht gestattet, sein Fahrzeug mit einem Gerät, das über eine manuelle Aufnahmemöglichkeit verfügt, auszustatten.

Sowohl die Datenschutzbehörde als auch das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz kamen zu dem Schluss, dass es sich dabei um eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums handle, für welche der Autofahrer keine Befugnis habe.

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte in dem konkreten Fall die Kamera ebenfalls als unzulässig, führte jedoch aus, dass die Zulässigkeit gegeben sein könnte, wenn der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz verhältnismäßig ist und wenn einer der gesetzlich geregelten Erlaubnistatbestände vorliege. Wäre anzunehmen, dass das überwachte Objekt Ziel eines gefährlichen Angriffs werden könnte, könnte die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Möglicherweise bedeutet das, dass eine Kamera, die in der Lage ist, nur im Falle eines Unfalls die zuvor aufgenommenen Daten dauerhaft zu speichern, gestattet werden würde.

Quelle: https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/2016-10-1-dashcam.html

25.01.2017