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29.01.2018 13:56 Alter: 7 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Datenschutz: Teilerfolg im Disput mit Facebook

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems wollte eine Sammelklage gegen Facebook Irland einbringen.


Der EuGH entschied kürzlich, dass für das Anliegen des Juristen und Datenschutzaktivisten die österreichische Justiz zuständig sei. Damit wurde zwar der geplanten Sammelklage mit 25.000 Beteiligten ein Riegel vorgeschoben, dennoch sieht Schrems das Urteil als Teilerfolg gegen Facebook, da nun klar ist, welches Gericht über deren Machenschaften urteilen darf.

Die Klage richtet sich gegen mutmaßliche Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln, darunter die Weitergabe von Nutzerdaten an US-Geheimdienste sowie ausführliches Tracking und Auswerten von Nutzer-Aktivitäten.

Facebook argumentierte zwar, dass Schrems das soziale Netzwerk auch beruflich nutze und daher nicht als Verbraucher angesehen werden dürfe. Dies wiesen die Richter jedoch zurück. Dass der Kläger sein Anliegen nicht als Sammelklage vor einem österreichischen Gericht vorbringen darf liegt am EU-Recht, das eine solche Klageform für Verbraucherprozesse nicht vorsieht. Diese wäre nur zulässig, wenn die beklagte Partei ihren Hauptsitz in Österreich hätte. Nichtsdestotrotz sieht Schrems die Entscheidung als Teilerfolg und wird nun als Einzelperson in Österreich gegen Facebook vorgehen. Trotzdem findet er Kritik an dem Urteil, da er damit den Verbraucherschutz gefährdet sieht. Der EuGH befand nämlich, dass der Verbraucherschutz nur noch für den ursprünglichen Vertragspartner eines Unternehmens gelte. Im Kampf Schrems vs. Facebook bleibt es also weiter spannend.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Rechtspanorama.

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29.01.2018