NEWS

< Post-Versandboxen: Einwurf während Filial-Öffnungszeiten maßgeblich.
07.02.2018 12:53 Alter: 7 yrs
Kategorie: NEWS

EU-Parlament schafft Geoblocking teilweise ab

Netflix und E-Books von neuer Regelung weiterhin ausgeschlossen.


Die Vorstellung eines innereuropäischen Binnenmarkts ohne Diskriminierung ist zumindest ein kleines Stück näher gerückt.

Wer im Internet shoppt, kennt das Problem: Entweder sind Waren im Aufenthaltsland teurer als im Nachbarland oder gar nicht verfügbar. Auch bei Dienstleistungen, die online erledigt werden könne, wie das Buchen eines Mietautos, kommt es häufig zu Diskriminierungen aufgrund des Standorts. Diese Praxis von Online-Händlern nennt sich „Geoblocking“ und ist der Europäischen Union schon lange ein Dorn im Auge. Nun konnte das Europäische Parlament einen ersten Erfolg verkünden, der die (beschränkte) Abschaffung von Geoblocking beinhaltet. Konsumenten können nun frei entscheiden, von wo sie Waren beziehen wollen und dürfen nicht mehr zu alternativen Websites mit anderen Preisen weitergeleitet geschweige denn blockiert werden.

Auch wenn diese Verordnung als Erfolg verkauft wird, gibt es Kritikpunkte: Der Online-Händler ist nicht verpflichtet, das Produkt auch wirklich in das gewünschte Land zu liefern – er muss dem Kunden lediglich die Möglichkeit bieten, die Ware selbst abzuholen oder eine Liefermöglichkeit zu organisieren. Besonders schwer wiegt, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Inhalte auf Streamingplattformen wie Netflix von der Verordnung ausgenommen sind. Dass das Geoblocking dieser Dienste weiterhin zulässig ist, ist laut der Europäischen Verbraucherzentrale aus Verbrauchersicht ärgerlich und unverständlich. Eine Aufhebung dieser Beschränkung würde der EU einen viel größeren Erfolg und Ansehen in der Bevölkerung bescheren.

Nähere Informationen finden Sie beim Europäischen Parlament

07.02.2018