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24.02.2017 09:43 Alter: 8 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Informations- und Beratungspflichten im Versicherungsvertrieb – quo vadis?


Die Versicherungsvertriebsrichtlinie („IDD“ - Insurance Distribution Directive) ist wie in allen EU-Mitgliedstaaten auch in Österreich bis 23.02.2018 durch Erlass entsprechender nationaler Vorschriften umzusetzen. Während konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Österreich bislang nicht vorliegen, besteht in Deutschland diesbezüglich bereits ein erster Gesetzesentwurf. Die hierzu geführte Diskussion wirft auch für die österreichische Umsetzung der IDD eine Reihe von Fragen auf, dies nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit den Informations- und Beratungspflichten der einzelnen Versicherungsvertreiber (darunter versteht man Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen).

Das österreichische Recht normiert in verschiedenen Materiengesetzen umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten sowohl für Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler bzw. Versicherungsagenten) als auch für die Versicherungsunternehmen selbst. Die aktive Beratung des Versicherungskunden obliegt nach österreichischem Verständnis bislang jedoch vorrangig den Versicherungsvermittlern. Auch nach derzeitigem deutschen Recht soll eine Beratungspflicht des Versicherers dann nicht bestehen, wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt oder im Fernabsatz (zB Internet) abgeschlossen wurde.

Nach der Zielsetzung der IDD soll sowohl für den Direktvertrieb von Versicherungsprodukten durch Versicherungen selbst als auch für den Vertrieb durch Versicherungsvermittler ein möglichst einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Dem trägt auch der nunmehr vorliegende deutsche Gesetzesentwurf Rechnung, der eine Beratungspflicht des Versicherers auch bei Einbindung eines Versicherungsmaklers oder im Fernabsatz vorsieht.

Ob damit den Erfordernissen eines effizienten und modernen Versicherungsvertriebs entsprochen werden kann und wie das Verhältnis der Beratungspflichten mehrerer in den Versicherungsabschluss involvierter Versicherungsvertreiber ausgestaltet werden soll, wird in Deutschland derzeit in den ersten Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung der IDD intensiv diskutiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Diskussion auch in Österreich nicht ungehört verhallt. Ob sich auch der österreichische Gesetzgeber zur Implementierung einer alle Vertriebswege umfassenden gesetzlichen Beratungspflicht entscheidet oder einen anderen Umsetzungsweg beschreitet, bleibt vorerst abzuwarten.

24.02.2017