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Kategorie: LEGAL NEWS
Statistisch verringerte Lebenserwartung rechtfertigt Schmerzengeld
Auf Grund einer nicht fachgemäßen ärztlichen Behandlung des Patienten wurde ein akutes Koronarsyndrom übersehen. Der Patient erlitt einen Herzinfarkt, welcher zu einer irreversiblen Schädigung des Herzens führte. Sowohl körperlich als auch psychisch ist der Kläger seither erheblich belastet und seine statistische Lebenserwartung verringert.
Der Oberste Gerichtshof sprach ihm daher ein Schmerzengeld von EUR 90.000 zu. Der Forderung von EUR 200.000 konnte er nicht nachkommen, da der Mann zwar mit einer verringerten Leistungsfähigkeit und täglichen Schmerzen konfrontiert sei, dennoch die Möglichkeit habe, eine aktive und selbstbestimmte Lebensgestaltung in Familie und Beruf zu leben. Höhere Beträge würden Personen zugesprochen werden, die schwerste Behinderungen erlitten hätten oder in völliger Abhängigkeit von anderen Menschen leben müssten.
Quelle: www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/schmerzengeld-bei-deutlich-verringerter-lebenserwartung/