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Kategorie: LEGAL NEWS
Tod des Kreditnehmers ist kein Grund zur Verwertung der Sicherheiten
Nachdem der Kreditnehmer gestorben war, löste die Bank das Kreditkonto auf und verwertete das Gold, welches zur Besicherung des Kredits in Höhe von EUR 68.000,- hinterlegt worden war.
Die Verlassenschaft klagte und begehrte den aufrechten Bestand des Kreditvertrags und der Sicherheitsvereinbarung festzustellen und die Beklagte zur Wiederbeschaffung und Haltung des Goldes zu verpflichten.
Sowohl die erste als auch die zweite Instanz gab dem Klagebegehren statt, der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage, die einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages dargestellt hätte, wurde hierbei verneint, da weder durch den Tod noch aufgrund von Wertschwankungen des Goldes die Erfüllung der Verbindlichkeit gefährdet war.
Quelle: www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/tod-des-kreditnehmers-noch-kein-grund-zur-verwertung-der-sicherheiten/