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Unzulässige Preiserhöhung bei Eigentumswohnung
Der Käufer einer Eigentumswohnung klagte den Bauträger auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils, nachdem nachträglich eine Kaufpreiserhöhung vorgenommen wurde. Dieser jedoch berief sich auf die im geschlossenen Bauträgervertrag aufgenommene Preisanpassungsklausel, welche vorsah, dass eine Erhöhung des Kaufpreises zulässig sei, sollten die letztlich geförderten Gesamtbaukosten, die endgültige Nutzwertberechnung oder die förderbaren Nutzflächen von den anfänglich zugesagten bzw. kalkulierten Werten abweichen.
Der Oberste Gerichtshof gab dem Kläger recht, da sich eine Preisanpassungsklausel im Sinne des Bauträgergesetzes, um wirksam vereinbart zu werden, nur auf Kostenfaktoren im Sinne dieser Bestimmung beziehen darf, welche genau festgelegt sind. Die vom Bauträger angeführten Komponenten beeinflussen jedoch nicht die Baukosten und stellen daher keine zulässige Grundlage für die begehrte Preiserhöhung dar.
Details siehe OGH, Haftungsausschluss siehe Disclaimer.