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24.03.2021 14:00 Alter: 4 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

Versicherungsverträge über das Internet

Abdeckung von Risiken vom Sofa aus


Nicht nur Vergleichsportale, sondern auch Versicherungsunternehmen selbst bieten vermehrt Versicherungsprodukte im Internet an. Das hat sowohl für die Versicherungsunternehmen als auch für die Kunden durchaus Vorteile.

Die Digitalisierung schreitet in vielen Branchen voran, so natürlich auch bei Versicherungen. Gerade in Zeiten wie diesen, wo Kontakte möglichst vermieden werden sollen, bietet es sich sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Kunden an, Versicherungsverträge im Internet zu beantragen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Versicherungsunternehmen haben einen weiteren Vertriebsweg zur Verfügung und erreichen auf diesem auch insbesondere junge, jedenfalls aber digitalaffine Zielgruppen. Versicherungskunden können hingegen zeitlich und örtlich flexibel Versicherungsprodukte prüfen, vergleichen und im Idealfall gleich Nägel mit Köpfen machen.

Auch aus rechtlicher Sicht spricht – bei Einhaltung der Rahmenbedingungen – nichts gegen den Online-Vertrieb von Versicherungsprodukten: Auch wenn Versicherungsverträge in der Praxis oft schriftlich zustande kommen, ist das nach dem Versicherungsvertrags­gesetz nicht zwingend erforderlich. Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Unterschrift zur Gültigkeit des Vertrages erforderlich, so beispielsweise dann, wenn eine weitere Person gegen Unfälle abgesichert sein soll. Auch das Versicherungsaufsichtsgesetz sieht zwar grundsätzlich vor, dass gerade die dem Kunden zu erteilenden Informationen grundsätzlich auf Papier übermittelt werden müssen. Auch hier ist aber vorgesehen, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Informationen auch über einen anderen dauerhaften Datenträger oder über eine Website erteilt werden können.

Versicherungsunternehmen haben aber nicht nur Informationen zu erteilen, sondern von potenziellen Kunden auch deren Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln sowie diese zu beraten. Gerade im Bereich des Online-Vertriebs ist relevant, dass eine umfassende, allgemeine Bedarfsanalyse nicht erforderlich ist: wünscht ein Kunde eine KFZ-Kasko­versicherung, muss nicht auch ein etwaiger Bedarf an einer Unfallversicherung abgeklärt werden.

Auf Basis der ermittelten Wünsche und Bedürfnisse hat der Versicherer eine persönliche, begründete Empfehlung abzugeben. Steht das Erfordernis der persönlichen Erklärung nun einer Beratung über das Internet entgegen? Nein, denn „persönlich“ bezieht sich nicht auf den Beratenden, sondern den Beratenen, also den Kunden. Auch eine Beratung kann somit online erfolgen.

Insbesondere bei komplexeren Produkten wie kapitalbildenden Lebensversicherungen wird aber wohl auch in Zukunft eine hohe Nachfrage nach einer persönlichen Beratung von Angesicht zu Angesicht vorhanden sein.

Unsere Experten für Versicherungsrecht beraten Sie gerne.

24.03.2021