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24.01.2018 11:21 Alter: 7 yrs
Kategorie: LEGAL NEWS

VKI gegen Amazon - OGH entscheidet

David gegen Goliath?


Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der europäischen Tochter des internationalen Versandhändlers Amazon EU S.à.r.l. wurde vom OGH beendet.

Am Anfang der Urteilsfindung stand die Frage nach dem anzuwendenden Recht: Amazon berief sich mit der Rechtswahlklausel auf luxemburgisches Recht – dieses Vorgehen ist an sich zulässig. Da jedoch die Konsumenten nicht darüber informiert wurden, dass sie sich auf die rechtlichen Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes (also Österreich) beziehen können, ist die Rechtswahlklausel unwirksam.

Der VKI klagte den Versandhandels-Giganten unter anderem auf folgende unzulässige Klauseln in seinen AGB: Die Einhebung einer Gebühr von €1,50 bei Kauf auf Rechnung, der ausschließlich schriftlich zu erfolgende Vetragsrücktritt sowie die uneingeschränkte Nutzung der von Nutzern eingestellten Inhalte (z.B. Kundenrezensionen). Weitere Punkte der Klage umfassten unklar definierte Klauseln, die u.a. die implizite Zustimmung der Verbraucher zur Weiterleitung der persönlichen Daten an Wirtschaftsauskunfteien beinhalteten. Verbraucher können die zu Unrecht bezahlte Rechnungsgebühr nun zurückfordern.

Details zum Urteil gibt es beim OGH und im RIS.

24.01.2018