Wer sichere Schritte tun will, muss sie langsam tun.

Johann Wolfgang von Goethe

Leistungsumfang

Gemeinderecht

Die Tätigkeiten von Gemeinden sind so vielfältig wie die Bandbreite der anzuwendenden Rechtsvorschriften. Neben der Erbringung zahlreicher Service­leistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger sind Kommunen nicht nur erste Instanz in vielen verwaltungsrechtlichen Bereichen, sondern auch mit unterschied­lichsten Aufgaben beschäftigt, von Flächen­widmungen über Immobilienprojekte, Auftragsvergaben, UVP-Verfahren bis hin zu Unternehmens­gründungen. Seit vielen Jahren beraten wir Gemeinden und deren Organe in allen rechtlichen Angelegenheiten und begleiten sie in komplexen Behördenverfahren. Mit dem großen Erfahrungsschatz unserer Kanzlei vertreten wir Sie bei allen anhängigen Verfahren bis hin zu den Höchstgerichten.